Erwarten Sie nur das Beste: höchste Qualität in Betreuung, Service und Leistung.

ALP ist Ihr kompetenter Partner für alle Ingenieur-, Hoch- und Tiefbauarbeiten. Neben der Durchführung von Bauleistungen im Werkvertrag sind wir auch auf die gewerbliche Arbeitnehmerüberlassung spezialisiert. Dafür besitzen wir die unbefristete Erlaubnis des Landesarbeitsamtes.

Wir verfügen über erfahrenes, hochqualifiziertes Fachpersonal – ausnahmslos mit deutscher Staatsbürgerschaft. Mit einem großen festen Mitarbeiterpool sind wir auf diesem Gebiet deutschlandweit eines der führenden Unternehmen im Bauhauptgewerbe. Unsere Mitarbeiter stehen Ihnen ab einer Gruppenstärke von 4 Mann zur Verfügung. Kurzfristig, projektbezogen, bundesweit.

Erhöhen Sie die Schlagkraft Ihres Unternehmens

Gerade im Wettbewerb mit anderen Bauunternehmen ist es wichtig sich den jeweiligen Bedürfnissen flexibel anpassen zu können. Der Einsatz von ALP-Fachkräften produziert genau diese Flexibilität. Bei ALP führen bestens geschulte Fachleute hochwertige Arbeiten professionell und zuverlässig durch. Unsere Mitarbeiter sind motiviert, jung und leistungsfähig.

Vorsprung durch Flexibilität

ALP bietet in jeder Beziehung flexiblen Personaleinsatz. Wir sind in der Lage, bei Bedarf kurz- und langfristig qualifizierte Facharbeiter in der gewünschten Anzahl zur Verfügung zu stellen. Dabei kann der Einsatz individuell auf Ihre Bedürfnisse sowie mit weiteren Kooperationspartnern aus der Baubranche abgestimmt werden. Unsere Arbeitnehmer können dabei völlig ortsunabhängig eingesetzt werden.

Setzen Sie auf Sicherheit und Legalität

Alle unsere Arbeitnehmer verfügen über die deutsche Staatsangehörigkeit, so dass die in der Baubranche weithin üblichen Probleme hinsichtlich Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis vermieden werden. Die branchenüblichen Nachteile einer Zusammenarbeit mit Subunternehmern entfallen ebenfalls (steuerrechtliche sowie sozialversicherungsrechtliche Risiken, Verstöße gegen das Ausländergesetz, das Arbeitsförderungsgesetz (Schwarzarbeit), das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz).

Weitere Sicherheit bietet Ihnen der Haftungswegfall für Sozialversicherungsbeiträge des Nachunternehmers bzw. Verleihers gemäß dem seit 1. August 2002 geltenden Gesetz zur Erleichterung der Bekämpfung illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit:
Durch unsere ständig aktuellen Freistellungs- und Unbedenklichkeitsbescheinigungen garantieren wir Ihnen 100%ige Legalität.